Förderprogramme des Landes

Beim DigitalPakt Schule geht es um die Verteilung von insgesamt 522 Millionen Euro. Um dieses Geld möglichst gerecht und zielgerichtet einzusetzen braucht es eine Förderrichtlinie. Mit ihr lassen sich folgende Bedingungen sicherstellen:

• Es wird klar geregelt, wer einen Antrag stellen darf und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Bedingungen sind für alle Antragsteller gleich.

• Es ist festgeschrieben, wofür Gelder verwendet werden dürfen. Eine nicht sachgemäße Verwendung kann auch dazu führen, dass Gelder zurückgezahlt werden müssen.

• Es wird beschrieben, wie das Verfahren der Antragstellung funktioniert und wer gegebenenfalls prüfberechtigt ist.

In der Anlage zur Förderrichtlinie finden sich Ausstattungsempfehlungen und -standards sowie Abschreibungszeiten für die Investitionen und die konkreten Summen für die einzelnen Schulträger.

Weitere Informationen:
DigitaleSchule.Niedersachsen

Medienkonzeptentwicklung

Die Entwicklung eines Medienkonzeptes ergibt sich für die Schulen in Niedersachsen aus dem Digitalpakt (05.05.22) sowie den Anforderungen des Orientierungsrahmens Medienbildung (05.05.22). Auch wenn sie damit zu einer Pflichtaufgabe geworden ist, erfüllt sie doch einen sinnvollen Zweck. Denn erst in der Auseinandersetzung mit den technischen Möglichkeiten einerseits und den schulischen sowie unterrichtlichen Zielen andererseits, kann es zu einer sinnvollen Verknüpfung von Pädagogik und Technik kommen. Dabei sollte die Technik stets Dienstleister für die Pädagogik sein, nicht umgekehrt.

Erste Hilfe  bei der Erstellung eines Medienkonzeptes finden Sie auf dem Niedersächsischen Bildungsserver (05.05.22). Sollten Sie jedoch mehr wollen und an einer Begleitung im Prozess der Medienkonzeptentwicklung interessiert sein, so wenden Sie sich an das Medienzentrum Osnabrück. Ihre Ansprechpartner sind, je nach Schulform, die medienpädagogischen Beraterinnen und Berater  (05.05.22) am Medienzentrum.

Unterrichtsentwicklung mit Medien

Im Februar 2020 hat das Niedersächsische Kultusministerium den Orientierungsrahmen Medienbildung in der allgemein bildenden Schule veröffentlicht. Um die Vorgaben des Orientierungsrahmens Medienbildung im Unterricht umsetzen zu können, benötigen Lehrkräfte ein gewisses „Know-How“, das nach Angaben der KMK-Konferenz „Aspekte der Mediendidaktik, der Medienethik, der Medienerziehung und der medienbezogenen Schulentwicklung“ (KMK 2017, S.26) umfassen muss. Zum Erwerb dieses „Know-Hows“ bietet das NLQ die zertifizierte Qualifizierungsmaßnahmen „Unterrichtsentwicklung mit digitalen Medien“ (UDM) an.

Weitere Informationen:

Unterrichtsentwicklung mit Medien